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   OLG Köln, 04.07.1980 - 3 Ss 505/80   

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OLG Köln, 04.07.1980 - 3 Ss 505/80 (https://dejure.org/1980,16375)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.07.1980 - 3 Ss 505/80 (https://dejure.org/1980,16375)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 1980 - 3 Ss 505/80 (https://dejure.org/1980,16375)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 60, 62
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94

    Sicherheitsabstand; Geschwindigkeit; Fahrzeug

    Es kann dahinstehen, ob diese Forderung, die zumeist für die Feststellung eines gefährdenden Abstandes gemäß § 1 Abs. 2 StVO aufgestellt wird, tatsächlich in gleicher Weise für die Bejahung eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO Gültigkeit beansprucht (so aber ausdrücklich OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93; OLG Köln VRS 60, 62; VerkMitt 1983, 68 ; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; zweifelnd offenbar Jagusch/Hentschel aaO).
  • OLG Köln, 18.11.1983 - 3 Ss 658/83

    Ausgestaltung der Aufhebung eines Urteils in einer Bußgeldsache wegen einer

    Eine Verurteilung setzt außerdem die Feststellung voraus, daß der gebotene Sicherheitsabstand "nicht nur ganz vorübergehend" mißachtet worden ist (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsentscheidung VRS 60, 62 m.w.N. und Senatsentscheidung vom 22.07.1983 - 3 Ss 471/83).
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